Sachsenhagen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Widerstand einlegen, teilt die Samtgemeinde in einer Pressemeldung mit.
Betroffen sind Einwohner mit Geburtstagen des 80., 85. und 90. Lebensjahres sowie alle weiteren Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Außerdem sollen Goldene Hochzeiten und nachfolgende Ehejubiläen veröffentlicht werden.
Die Samtgemeinde weist die Einwohner darauf hin, dass sie der Weitergabe der Daten nach dem NMG auch widersprechen können. Widersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Samtgemeinde Sachsenhagen, Markt 1 in Sachsenhagen oder in der Schloßstraße 3 in Hagenburg einzulegen.
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