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Stadthagen / Kinderschänder

„Bittere Pille“ für Staatsanwalt


Stadthagen. Wende im Missbrauchsprozess: Nach mehr als 20 Monaten Untersuchungshaft ist der Angeklagte, ein 74 Jahre alter Stadthäger, wieder auf freiem Fuß, der Haftbefehl aufgehoben. Am Tag danach schluckte Staatsanwalt Malte Rabe von Kühlewein eigenen Worten zufolge „eine bittere Pille“ und plädierte auf Freispruch. Mittwoch wird am Bückeburger Landgericht das Urteil verkündet.
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In einem ersten Prozess hatte eine andere Große Jugendkammer den Angeklagten zu fünf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, bevor der Bundesgerichtshof die Entscheidung in der Revision aufhob. Deshalb wird der Fall nun seit Ende März neu aufgerollt. In den Sommerferien 2003 soll der Rentner einen damals neunjährigen Jungen in seine Stadthäger Wohnung gelockt und sich an dem Kind vergangenen haben.

,,Innerhalb eines Tages'', so der Staatsanwalt, ,,hat sich die Sachlage nun vollständig verändert.'' Vor der polizeilichen Vernehmung hatte die Stiefmutter mit dem Kind damals auch über Details gesprochen. Erst jetzt ist bekannt geworden, dass die Frau diese Einzelheiten dann einem Beamten aus ihrer Sicht schilderte, während der Schüler und dessen Vater daneben saßen. Unbefangen dürfte der Neunjährige daher bei der Polizei nicht mehr ausgesagt haben.
Begutachtung unmöglich

Hinzu kommt: Ein vom Gericht beauftragter Psychologe, der die Glaubwürdigkeit des Kindes beurteilen sollte, sah sich dazu außerstande. Eine wissenschaftlich haltbare Begutachtung des offenbar schwer traumatisierten Jungen, der zweimal von anderen Tätern missbraucht worden ist, war nicht möglich. Im Prozess wirkte der heute 15-Jährige verschüchtert, er weinte und konnte kaum sprechen. Zur Tat sagte er während der zweiten Verhandlung überhaupt nichts mehr.

Im Bemühen um Wahrheit hat das Gericht zehn Tage verhandelt und 19 Zeugen gehört, einige mehrfach. Falls die Beweise nicht reichen, was sich nunmehr abzeichnet, wäre dies die so genannte ,,prozessuale Wahrheit''. Davon abgesehen, scheint Staatsanwalt Rabe von Kühlewein unverändert zu glauben, dass der Rentner das Kind missbraucht hat. ,,Ich bin überzeugt, dass dem Jungen in der Wohnung des Angeklagten etwas ganz Schlimmes passiert ist'', sagte er. ,,Es bleibt ein bitterer Beigeschmack.''

Verteidiger Tobias A. Feltus (Göttingen) geht davon aus, dass Suggestion, also eine Beeinflussung des Kindes, wahrscheinlich sei, wenn nicht ,,mit Händen greifbar'', so Rabe von Kühlewein. ,,Wenn der Fehler am Anfang gemacht wird, ist er nicht mehr revidierbar'', erklärte Feltus. Eltern mutmaßlich missbrauchter Kinder wird immer wieder geraten, vor der ersten Vernehmung mit den Jungen oder Mädchen nicht über Details zu sprechen.
Schon 20 Jahre in Haft

Im Falle eines Freispruchs befürchtet Opferanwältin Selvi Arslan-Dolma, dass der wiederholt einschlägig vorbestrafte Rentner, der allein viermal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden ist und insgesamt etwa 20 Jahre in Gefängnissen verbracht hat, weitermachen würde. Ihr Antrag: Fünf Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung.

ly

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