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Stadthagen / Urteil

Chance vertan: Betrüger kann’s nicht lassen

Die letzte Chance hat ein Internet-Betrüger bereits gehabt, die allerletzte ebenfalls. Er nutzte keine davon und machte weiter. Klarer Fall von Bewährungsversager. Mit seinem Versuch, einem erneuten Aufenthalt im Gefängnis zu entgehen, ist der knasterfahrene Mann (39) jetzt vor dem Landgericht in Bückeburg gescheitert. Die Berufungskammer erkannte auf acht Monate Haft wegen vierfachen Betrugs und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Stadthagen.
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Stadthagen (ly). „Der Angeklagte hat wie ein notorischer Betrüger gehandelt“, stellte Richterin Eike Höcker fest. „Vor so etwas muss die Bevölkerung geschützt werden.“ Zweimal hatte der Stadthäger im Internet Waren bestellt und geliefert bekommen, ohne zu bezahlen.

In zwei weiteren Fällen versteigerte er eigene Sachen, schickte jedoch weder die Lieferung ab, noch wurde das Geld zurück überwiesen. Zusammengerechnet beträgt der Schaden rund 765 Euro.
Verteidiger Wolf Dietrich Witte stand bei der Suche nach einer günstigen Sozialprognose auf verlorenem Posten. „Mir ist klar, dass das, was wir hier vortragen, äußerst dürftig ist“, begann er. Begründung: „Wir können nichts schriftlich belegen.“ So will Wittes Mandant in Ostdeutschland einen festen Job in Aussicht haben. „Ich soll mich um einen Online-Shop kümmern“, versicherte der 39-Jährige.

Die Firma muss jedoch angeblich erst noch gegründet werden. Außerdem soll der künftige Chef zurzeit im Urlaub sein. Und zudem gebe es „bislang nur mündliche Absprachen“. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt Bodo Becker ist das „alles zu wenig konkret“ und „gehört zu den ungefangenen Fischen“.

Bewerbungen will der Angeklagte ja reichlich geschrieben haben, bloß hat er sie „leider nicht mitgebracht“ zur Verhandlung, so Anwalt Witte, dem in dieser Lage nur noch eins blieb: „Ich bitte das Gericht, ihm noch einmal eine Bewährungschance zu geben.“ Bitte abgelehnt. „Das Vorleben des Angeklagten gibt dies nicht mehr her“, erwiderte Staatsanwalt Becker im Plädoyer.

Acht Einträge umfasst das Vorstrafenregister des 39-Jährigen, angefüllt mit „x-fachen Betrügereien“, wie es Richterin Höcker nannte. Zuerst gab es Geldstrafen, dann Bewährung mit Auflagen, schließlich Haft.
Nun jedoch möchte der Betrüger „endgültig aufräumen“ mit seiner Vergangenheit. Dazu gehört auch, dass er neuerdings mit einer Frau zusammenlebt.

Das Paar muss sich an den Gedanken gewöhnen, demnächst einige Monate getrennt zu sein. Gegen das Urteil ist allerdings noch Revision möglich.


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