Die Diplom-Pädagogin hatte sich als Gesprächspartner Frank Kreykenbohm, den Leiter der Polizeiinspektion (PI) Nienburg- Schaumburg, Schröder und Axel Bergmann, den Präventionsbeauftragten der Stadthäger Polizei gewählt. Im Gepäck hatte die Leiterin des Opferhilfebüros neue Faltblätter, die Schröder postwendend zur Verteilung brachte. Die Druckwerke –abgesehen von der jetzigen Neuauflage – sind den Beamten nicht neu. Es sei aber wichtig, das Thema in Abständen in „Erinnerung zu rufen“, räumte Kreykenbohm ein.
Behrens, für die die Polizei ein sehr wichtiger Kooperationspartner ist, „weil sie oft der erste Ansprechpartner von Verbrechensopfern ist“, hatte außer dem neuen Faltblatt noch ein eher unscheinbares Formular im Gepäck, dass ihr sehr wichtig ist.
Das ist eine so genannte Einwilligungserklärung. Wenn jemand diese im Ernstfall unterschreibt, kann die Opferhilfe ihr sehr umfangreiches Instrumentarium sehr frühzeitig einsetzen. Ohne diese Einwilligung kann Behrens erst aktiv werden, wenn sie von den Betroffenen darum gebeten wird. Das sei in nicht wenigen Fällen erst zu einem späten Zeitpunkt der Fall, „und dann muss vieles sehr schnell geregelt werden“.
Zu den Hilfen gehören unter anderem Prozessbegleitung, die Regelung finanzieller Fragen, Vorkehrungen für den persönlichen Schutz und mehr. Behrens arbeitet dabei mit einem großen Netz von Institutionen und Behörden zusammen. Diese entsenden zum Teil auch Vertreter in den Beirat des Opferhilfebüros, das in Bückeburg angesiedelt ist, weil dort das Landgericht seinen Sitz hat.
jl
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