Beckedorf/Bückeburg (ly). Verhängt hat das Jugendschöffengericht in Stadthagen dafür ein Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.
Verbunden ist die Entscheidung mit mehreren Auflagen, darunter 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Schuldspruch lautet auf Beihilfe zur zweifachen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Das Opfer hatte sich heftig gewehrt und Hämatome an den Armen erlitten. Unter den seelischen Folgen leidet die junge Frau noch heute.
Mitten in der Nacht hatten sich im Juli 2006 drei Männer auf einem einsamen Feldweg an ihr vergangen, darunter ein Ex-Freund. Schreien wäre zwecklos gewesen. Die Schaumburgerin war davon ausgegangen, dass sie und die jungen Männer lediglich etwas zusammen trinken wollten. Dann begann der Horror.
„Sie hat die Tat verdrängt, jedoch nicht verarbeitet“, berichtete Opferanwalt Dietmar Weyland. „Am meisten hat meine Mandantin unter dem Versuch der Täter gelitten, sie als Lügnerin darzustellen.“ Nun steht fest, dass sie die Wahrheit gesagt hat. Richter Kai Oliver Stumpe nannte ihre Aussage im Prozess „überzeugend“.
Dem Angeklagten schrieb Stumpe ins Stammbuch: „Wenn eine Frau nein sagt, hat man das verdammt nochmal zu akzeptieren.“ Die Tat sei „schäbig und verachtenswert“ gewesen, das „Opfer zum Objekt degradiert“ worden. Zugunsten des Angeklagten wirkte sich dessen Teilgeständnis aus. Er hatte zumindest eingeräumt, das Mädchen bei der ersten Vergewaltigung festgehalten zu haben. Von Glück kann der Stadthäger reden, dass er nach dem vergleichsweise moderaten Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Vorbestraft ist der junge Mann nicht.
Vor Gericht hatte das Opfer stets beteuert, dass es drei Täter waren. Dennoch sah es erst nicht so aus, als werde der Fall restlos geklärt. Aber wie der Zufall so spielt, kam es nun doch dazu.
Anfangs hatte nur ein Mann auf der Anklagebank gesessen. Im Februar 2009 verurteilte das Bückeburger Landgericht den Hessisch Oldendorfer (23) zu 33 Monaten Haft, die zwischenzeitlich verbüßt sind. Dreist hatte der Schüler als Alibizeugen einen Mittäter benannt. Prompt erkannte das Opfer den Mann im Gerichtssaal.
Gegen diesen Vergewaltiger verhängte das Landgericht Hannover später eine zweijährige Jugendstrafe mit Bewährung. Zuvor war er im eigenen Prozess eingeknickt und hatte den Namen des dritten Mannes genannt, der jetzt in Stadthagen vor Gericht stand.
Ob Verteidiger Volkmar Wissgott das jüngste Urteil anfechten wird, war zuletzt noch offen. Wissgott geht davon aus, sein Mandant das Mädchen während der zweiten Vergewaltigung nicht mehr festgehalten hat.
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