Pollhagen (gus). Das Problem für die Gemeinde sind weniger die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer A und B, sondern die sich daraus ableitende Steuerkraftmesszahl. Alle Gemeinden in der Samtgemeinde Niedernwöhren verzeichnen derzeit Hebesätze von 290 Punkten bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Landesdurchschnitt sind 316 beziehungsweise 326 Punkte.
Die Gemeinden Meerbeck und Lauenhagen haben ihrerseits bereits entschieden, die Anhebung mindestens bis zu den kommenden Haushaltsberatungen zu verschieben. Die Gemeinde Nordsehl entschied sich bereits komplett gegen eine Erhöhung. Das Ziel der Samtgemeinde sind einheitliche Steuerhebesätze. Darüber, wie deutlich die Anhebung ausfällt, sollen die kommenden Haushaltsberatungen Aufschluss geben.
Niedrige Hebesätze haben den Nachteil, dass Kommunen mehr Umlage an die Samtgemeinde und an den Landkreis entrichten müssen. Die Gemeinde Pollhagen zahlt nach Angaben der Verwaltung derzeit 7364 Euro mehr an Umlagen, als sie müsste, lägen die Hebesätze auf Landesdurchschnitts-Niveau. Insgesamt zahlt Pollhagen rund 24000 Euro an Kreisumlage.
Würde die Grundsteuer A und B um jeweils zehn Punkte erhöht, nähme die Gemeinde Pollhagen laut Berechnungen der Verwaltung pro Jahr etwa 3000 Euro mehr ein. Stiege der Hebesatz um 20 Punkte, ergäben sich jährliche Mehreinnahmen von rund 6000 Euro. Auf gut 9000 Euro Mehreinnahmen käme die Gemeinde bei um 30 Punkte kletternden Hebesätzen.
Für die Bürger ergäben sich bei einem um zehn Punkte erhöhten Hebesatz durchschnittliche Mehrausgaben von 9,29 Euro (Grundsteuer A) beziehungsweise 4,28 Euro (Grundsteuer B) pro Jahr. Gehen die Sätze um 20 Punkte rauf, müssen die Einwohner 18,59 Euro (Grundsteuer A) respektive 8,56 Euro (Grundsteuer B) per anno mehr zahlen. 27,88 Euro und 12,84 Euro wären die jährlichen Mehrzahlungen im Fall einer Erhöhung um 30 Punkte.
Die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Pollhagen hat sich in 2011 positiv entwickelt. Rund 50000 Euro soll der Überschuss am Jahresende betragen, sagte Busse dem Gemeinderat. Grund dafür sei die erfreuliche Entwicklung bei der Einkommensteuer. Die positive Entwicklung hat wiederum zur Folge, dass die Entnahme aus der Rücklage, die 90000 Euro betragen sollte, deutlich geringer ausfallen dürfte.
SN-Online.de Anmeldung
