Wiedensahl/Stadthagen (ly). Den Täter (31), einen früheren Obernkirchener, hat das Amtsgericht Stadthagen jetzt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Zum Zeitpunkt der Tat hatte er 2,4 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht billigte ihm deshalb zu, nicht voll zurechnungsfähig gewesen zu sein.
Die Frau bekommt 1200 Euro Schmerzensgeld. Darüber hinaus kann sie zivilrechtlich gegen den Schläger vorgehen. „Ich bin kein Mensch, der wahllos jemanden angreift, gerade Sie als Frau“, wandte sich der Handwerker mit einer Entschuldigung direkt an die 39-Jährige. „So etwas ist mir noch nie passiert“, fügte er hinzu. „Es tut mir sehr leid.“
Strafrechtlich ist der Angeklagte zuvor tatsächlich noch nicht in Erscheinung getreten. „Seine erste Verurteilung bleibt hoffentlich auch die letzte“, sagte Richterin Gönna Freifrau von Blomberg. Streit in Diskotheken komme häufig vor. „Nur ein Teil davon“, so von Blomberg, „landet auf meinem Schreibtisch – und das ist schon genug.“
In diesem Fall hatten es die Sicherheitskräfte mit einem Mann zu tun, der nicht zu bändigen war. Nachdem der 31-Jährige bereits einen männlichen Ordner geschlagen hatte, ging er zu seinem Auto, um daraus einen Schlagring zu holen. „Er kam auf mich zugelaufen, schrie, holte aus und traf mich im Gesicht, dass das Blut spritzte“, erinnert sich die Frau.
Unter dem ersten Schlag brach das Nasenbein, ein zweiter traf das Opfer hinterm Ohr. Anschließend waren vier Polizisten und eine Ladung Pfefferspray nötig, um den Tobenden halbwegs unter Kontrolle zu bringen. Zur Sicherheit wurden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt.
Kein Wunder, dass die Frau aus Hannover noch immer Angst vor diesem Mann hat. Zur Gerichtsverhandlung ließ sie sich von einer Mitarbeiterin der Opferhilfe begleiten, die zwischen ihr und dem Angeklagten saß. „Sie können davon ausgehen, dass Sie ihn nicht wiedersehen“, beruhigte Verteidiger Bernd Brüntrup die 39-Jährige. Der Hintergrund: Brüntrups Mandant lebt zwischenzeitlich in Süddeutschland. An die Tat kann er sich angeblich nicht mehr erinnern.
Schuldig gemacht hat sich der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz – wegen des Schlagrings.
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