Levesen/Stadthagen (gus). Im Mai vergangenen Jahres hatte die Stadthägerin zwischen Levesen und Hobbensen die Kurve buchstäblich nicht mehr gekriegt. Mit 2,24 Promille Blutalkoholgehalt verlor sie die Kontrolle über ihr Privatfahrzeug und wurde von der Straße geschleudert. Auch ihr Leben geriet aus der Spur, denn der Arbeitgeber, ein Versanddienst, kündigte der Fahrerin, die derzeit von Hartz IV lebt.
Verteidiger Ralf Jordan reichte einen Beweisantrag an, aus dem hervorgehen sollte, dass die Stadthägerin inzwischen wieder in der Spur ist, sprich: Wieder in der Lage, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern. Sie habe einen Kurs zur Förderung der Fahreignung absolviert. Darüber hinaus lagen dem Gericht medizinische Unterlagen vor, wonach die Leberwerte der Frau allesamt im Toleranzbereich lagen, was laut Jordan Alkoholmissbrauch ausschließt.
Die Unfallfahrerin habe ihre Lebensführung geändert, was dem Rechtsanwalt ein zusätzlicher Beleg für die Fahreignung seiner Mandantin war. Richterin Gönna Freifrau von Blomberg sah dies anders. Der hohe Blutalkoholgehalt, der eine Stunde nach dem Unfall attestiert worden war, spreche für erheblichen Konsum, zumal die Stadthägerin keineswegs „lallend in der Ecke“ gelegen habe.
Dem widersprach Jordan, seine Mandantin habe Ausfallerscheinungen gehabt, die „typischste“ sei der Unfallhergang gewesen. Zudem sei die 1,69 Meter große Frau zierlich. Da genügten möglicherweise „zwei große Gläser Rotwein“, um beim besagten Promillewert zu landen. Von Blomberg ging darauf mit keiner Silbe ein.
Vielmehr wies die Richterin den Beweisantrag ab, mit der Begründung, dass erst ein längerer Zeitraum verstreichen muss, bis von einer dauerhaften Änderung des Lebensstils auszugehen ist. Die Staatsanwaltschaft plädierte für acht weitere Monate Führerscheinentzugs, was Jordan gewaltig aufbrachte. Dass das Gericht nur die Zeit als Faktor anerkennt, sei falsch. Diese Sichtweise vertrete heute niemand mehr. Der Anwalt ärgerte sich darüber, dass der von seiner Mandantin besuchte Kurs scheinbar gar keine Rolle spielt. Diese habe „alles getan, was der Gesetzgeber vorsieht“.
Im Urteil reduzierte von Blomberg die weitere Sperrfrist auf drei Monate, zudem verhängte sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro. Es wurde vereinbart, dass die Stadthägerin noch innerhalb der drei Monate die Medizinisch-psychologische Untersuchung, den so genanten „Idiotentest“, absolvieren kann.
Läuft alles glatt, ist die Frau in drei Monaten wieder in Besitz ihrer Fahrerlaubnis und auch in Lohn und Brot. Ihre frühere Chefin verfolgte die Verhandlung, munterte die Angeklagte auf. Gemeinsam verließen die Frauen den Gerichtssaal. Schon eingangs der Verhandlung hatte die Stadthägerin gesagt, sie bekomme ihren Job wieder, sobald sie ihren Führerschein habe.
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