Deinsen/Schierneichen (gus). Für Bürgermeister Herbert Stahlhut „ein Witz“, immerhin habe es in dem Abschnitt bereits einen Verkehrstoten gegeben.
Die Ausgangslage: An der Kreisstraße 12, die von Echtorf aus in Richtung Deinsen und Schierneichen führt, gilt seit 1995 Tempo 70. Diese Einschränkung begründet die Untere Verkehrsbehörde (Landkreis) gegenüber dieser Zeitung unter anderem damit, dass eine Bushaltestelle im betreffenden Abschnitt liegt, an der auch Schüler ein- und aussteigen sowie die Straße überqueren.
So weit, so gut aus Sicht der Gemeinde Seggebruch. Doch kurz hinter dem Bus-Stopp wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, die Autofahrer dürfen bis zum Ortseingang Schierneichens 100 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho haben. Dieser Abschnitt ist nur rund 300 Meter lang und geht in die Landesstraße 446 über. Für Bürgermeister Stahlhut ist es unbegreiflich, warum nicht durchgehend Tempo 70 gelten soll.
Ein Sprecher der Unteren Verkehrsbehörde nennt zwei Grundsätze, die einzuhalten sind: Einerseits soll die Behörde zu wenig wie möglich in den Straßenverkehr eingreifen, weshalb die Autofahrer auf dem Stück vor der Ortseinfahrt noch einmal Gas geben dürfen sollen. Zweitens gilt das Gebot, so wenige Schilder wie möglich aufzustellen. Doch ein durchgehendes Tempo-70-Limit würde sogar ein Schild weniger bedeuten: Dasjenige, das Tempo 70 hinter der Bushaltestelle aufhebt.
Stahlhut findet den „Witz“ allerdings auch nicht wirklich zum Lachen und verweist über den tödlichen Unfall hinaus auf regelmäßige Vorfälle, bei denen Autos aus der Rechtskurve im Ortseingangsbereichs Schierneichens rutschen. Ständig müssten die dort wohnenden Schierneichener ihre Zäune reparieren.
Um dem Einhalt zu gebieten und weitere Unfälle zu vermeiden, will die Gemeinde Seggebruch durchgehend Tempo 70 ausgeschildert wissen. Zwar glaubt Stahlhut nicht daran, dass dann alle Autofahrer „Strich 70“ fahren. Doch die Hinweistafel, die die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern aufhebt, suggeriere, dass dort freie Fahrt ist und das Gaspedal ordentlich ’runtergetreten werden kann. Doch nur wenige Sekunden später folge das Ortsschild, hinzu komme die Kurve, die leicht unterschätzt werde.
Der Sprecher der Unteren Verkehrsbehörde hält dieser Argumentation entgegen, dass die Unfallopfer an der Stelle überwiegend ortskundig gewesen seien. Diese müssten also wissen, dass dort nach kurzer Fahrt eine Kurve und ein Ortsschild folgen. Möglich, dass die Unfälle wegen schlechter Witterung passierten.
Frei in ihrer Entscheidung sei die Behörde außerdem nicht. Sie müsste eine Entscheidung im Sinne des Seggebrucher Antrags vor dem Niedersächsischen Verkehrsministerium rechtfertigen.
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