Der Norddeutsche Fußball-Verband hatte den Verein auf Anweisung der FIFA bestraft, weil sich der Club seit sieben Jahren weigert, für den ehemaligen Spieler Sergio Sagarzazu Ausbildungsentschädigungen an zwei argentinische Vereine in Höhe von 157.500 Euro zu zahlen. Nach Ansicht der OLG-Richter verstößt die Ausbildungsentschädigung gegen Europarecht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat das OLG Bremen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
dpa