Ein Altenpfleger ist am Donnerstag vom Amtsgericht Hannover wegen sexueller Belästigung und eines sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte sich 2017 in einer Altenpflegeeinrichtung zwei dementen Seniorinnen im Alter von damals 86 und 78 Jahren nackt angenähert und sie berührt. Das Urteil erging in Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft und Richterin Elisabeth Hansen-Kohlmorgen auf dem Wege eines Strafbefehls, da weder der Angeklagte Awad B. noch sein Verteidiger im Gerichtssaal auftauchten. Als Bewährungsauflage legte das Gericht B. das Ableisten von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf. Die Taten spielten sich zwischen September und Dezember 2017 in einer Dementen-Wohngemeinschaft in Davenstedt nahe dem Alten Dorf ab.
Beichte im Dienst
Ans Tageslicht gekommen waren die sexuellen Übergriffe, weil der 41-Jährige während des Dienstes unter Tränen zusammengebrochen und einer Mitarbeiterin die Taten gebeichtet hatte. Daraufhin wurden vonseiten der Polizei zahlreiche Bedienstete und Bewohner der Einrichtung befragt, doch offenbar hatte niemand etwas von diesen oder weiteren Übergriffen des bislang nicht vorbestraften B. mitbekommen. Auch die beiden betroffenen Seniorinnen konnten aufgrund ihrer demenziellen Erkrankung nichts zur Aufklärung beitragen.
Awad B. hat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Tut er dies nicht, wird das Urteil rechtskräftig.
Von Michael Zgoll