Das Amtsgericht Hannover hat einen 55-jährigen Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt, der mehrere Unterlagen zu seiner Facharztprüfung gefälscht hatte. Eigentlich sollte die Verhandlung wegen Urkundenfälschung am Donnerstag stattfinden, doch Oliver S. hatte sich kurzfristig über seinen Anwalt krankmelden lassen. Daraufhin erließ Richter Burkard Littger ohne Prozess Strafbefehl über 4900 Euro gegen den Chirurg und Notarzt.
Nach Auffassung des Gerichts hatte S. im September 2017 ein gefälschtes Schreiben der Ärztekammer Niedersachsen vorgelegt, das den Eingang seiner Antragsunterlagen zur Facharztprüfung bestätigte – dabei hätte der Angeklagte die echten Papiere Ende Januar 2018 ohnehin bekommen. Der 55-Jährige wollte damit offenbar einen anderen Arzt täuschen, um dadurch vorzeitig dessen Praxis in Bückeburg (Kreis Schaumburg) übernehmen zu können.
Außerdem hat S. laut Anklage zusammen mit einem Unbekannten weitere Unterlagen manipuliert. Unter anderem änderte er ein Arbeitszeugnis eines Krankenhauses aus dem Jahr 2015 zu seinen Gunsten ab, fälschte die Richtzahlen der durchgeführten Behandlungen in einem Weiterbildungszeugnis und reichte ein gänzlich gefälschtes Allgemeinmedizin-Logbuch ein – insgesamt spricht das Amtsgericht von sieben frisierten Dokumenten.
Möglicherweise hat die Verurteilung auch Folgen für die weitere ärztliche Karriere des 55-Jährigen. Auf HAZ-Anfrage teilen sowohl die Ärztekammer Niedersachsen als auch der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung mit, dass sie Akteneinsicht nehmen wollen, wenn der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Dann gelte es zum Beispiel zu prüfen, ob S. weiter als Arzt tätig sein darf.
Von pah