Fünfzehn ehemalige Häftlinge leben derzeit in Deutschland mit einer Fußfessel. Einer von ihnen zieht nach Niedersachsen.
Der Mann musste nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtssprechung freigelassen werden, obwohl Gutachten ihm bescheinigt hatten, gefährlich zu sein. „Er kommt aus einem anderen Bundesland und hat als Wohnort Niedersachsen gewählt“, berichtete der Sprecher des Justizministeriums, Jörn Westermann. Wo es den ehemaligen Häftling hinzieht, wollte Westermann mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte nicht sagen: „Man geht davon aus, dass er weiterhin gefährlich ist, aber wir können ihn nicht eingesperrt lassen.“
Die elektronische Fußfessel, die der ehemalige Häftling trägt, soll eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung gewährleisten. Sie wird zentral aus dem hessischen Bad Vilbel überwacht, wo sich die „Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder“ befindet. Auf Bildschirmen können die Beamten in Bad Vilbel sehen, wenn sich ihre „Kunden“ Spielplätzen oder Schulen nähern, was ihnen explizit verboten ist.
Der ehemalige Häftling, den es jetzt nach Niedersachsen zieht, hat nach Westermanns Angaben mehrfach gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Ihm droht neue Haft wegen eines Eigentumsdeliktes.