Das zum Monatswechsel in Kraft tretende Transplantationsgesetz sieht allerdings vor, dass eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser genauer unter die Lupe nimmt.
In Göttingen sollen zwei Ärzte die Labordaten von Dutzenden Patienten derart geändert haben, dass ihre Patienten auf den Wartelisten für Organe nach oben rückten. Gegen die Mediziner der Uniklinik wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und wegen möglicher Bestechlichkeit ermittelt. Patienten seien wegen der Manipulationen womöglich nicht mehr rechtzeitig an ein Organ gekommen und gestorben, sagte ein Staatsanwalt.
dpa/tmn