Im gesamten Naturschutzgebiet gelte ab sofort bis zum 31. Januar 2017 im Abstand von 50 Metern um alle Ufer das Verbot für Tierhalter, Katzen frei laufen zu lassen. Hunde müssten im Naturschutzgebiet ohnehin angeleint werden. Außerdem sei das Naturschutzgebiet bis Ende Januar für die Jagd auf Federwild gesperrt. Bereits im November war angeordnet worden, dass im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel in Ställen untergebracht werden muss. Dies gelte weiterhin.
In Niedersachsen wurde das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 laut Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bislang bei elf Wildvögeln nachgewiesen. In Nutztierbetrieben des Landes gab es in diesem Jahr zwei Vogelgrippe-Fälle. Das Virus gilt als für den Menschen ungefährlich.
dpa/lni