In dem Berufungsverfahren geht es um einen 80-Jährigen, den das Amtsgericht Lüneburg bereits wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Der einschlägig vorbestrafte Mann soll in Flugblättern und Schriften den Holocaust verharmlost haben. Ebenfalls wegen einer Verurteilung wegen Volksverhetzung hatte er zuletzt im vergangenen Jahr eine Haftstrafe angetreten.
Erst am 21. November war die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck vom Amtsgericht Verden wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ebenfalls in Verden platzte einige Tage später der Prozess gegen einen Mitarbeiter von Haverbeck.
dpa