Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte zum Widerruf beim Onlinekauf auf der Internetplattform Ebay weiter gestärkt. Einem am Mittwoch verkündeten Urteil zufolge müssen Konsumenten bei der Rückgabe dort gekaufter Waren den als Ausnahme vorgesehenen Wertersatz für die Abnutzung von Waren nicht bezahlen, weil auf diese Ausnahmeregelung vor dem Vertragsabschluss per Mausklick technisch nicht hingewiesen werden kann. (AZ: VIII ZR 219/08)
Ein Gerichtssprecher nannte als Beispiel den Kauf teurer Lederschuhe über eBay. Wenn ein Kunde die Schuhe anprobiere und dabei etwa die Ledersohle zerkratzt wird, kann er die Schuhe innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, ohne für die „Verschlechterung“ der Schuhe zahlen zu müssen. Wertersatz müsste der Verbraucher nach einer gesetzlichen Ausnahmeregelung nur dann leisten, wenn er laut Urteil „spätestens bei Vertragsschluss in Textform“ auf diese drohenden Kosten sowie „eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden“. Ein derartiger Hinweis vor Vertragsabschluss sei bei eBay aus technischen Gründen jedoch nicht möglich.
afp