Die Abgeordnete des Europaparlaments wehrt sich gegen die Aberkennung ihres Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch räumte ihr Anwalt zwar „Mängel an Quellennachweisen“ ein; diese seien jedoch bereits bei der Anerkennung als Dissertation bekanntgewesen. „Die Frage ist, ob dies den wissenschaftlichen Gehalt der Arbeit so wesentlich berührt», sagte Rechtsanwalt Christian Birnbaum. Koch-Mehrin habe in ihrer Arbeit „ein paar Sachen herausgefunden, die vor ihr keiner rausgefunden hat“. Außerdem machte der Anwalt Verfahrensfehler seitens der Universität geltend.
Koch-Mehrin war selbst nicht zu der Verhandlung erschienen. Die Universität Heidelberg hatte ihr im Juni 2011 den Titel aberkannt. Ihre Dissertation über die „Lateinische Münzunion 1865-1927“ bestehe „in substanziellen Teilen aus Plagiaten“, hieß es zur Begründung. Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren seien.
dpa