Mehrmals sollen sie Kinder kopfüber in eine Toilettenschüssel gehalten haben, wie die Staatsanwaltschaft Trier am Donnerstag mitteilte. Den beiden Erzieherinnen wird Nötigung vorgeworfen.
Unter anderem sollen sie daran beteiligt gewesen seien, Kinder kopfüber in eine Toilettenschüssel zu halten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Außerdem sei bei einem Kind Zimmerarrest bei Wasser und Brot angeordnet worden.
Wohngruppe konnte Betreuung wieder aufnehmen
Zwei weitere Mitarbeiter der Einrichtung im Eifel-Ort Daleiden sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zahlen. Gegen sie wurde Strafbefehl in Höhe von 2.400 und 700 Euro beantragt. Die Ermittlungen gegen drei weitere Personen dauerten noch an.
Die Ermittlungen waren nach einer Strafanzeige des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz im Mai 2015 in Gang gesetzt worden. Zunächst bestand der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht erhärtete.
Das Mainzer Landesjugendamt hatte zunächst mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis der Jugendhilfe-Einrichtung widerrufen. Mittlerweile konnte die betroffene Wohngruppe nach Angaben des Trägers mit neuem Personal die Betreuungsarbeit wieder aufnehmen.
dpa/epd/RND