Rentner können sich Anfang Juli auf eine kräftige Steigerung ihrer Altersbezüge freuen. Familien mit kleinem Einkommen bekommen mehr Kindergeld. Kaputte Elektrogeräte können Kunden auch im Geschäft abgeben - für den Handel endet am 24. Juli eine neunmonatige Übergangsfrist.
Renten steigen kräftig
Die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren dürfte vielen Älteren den Sommermonat Juli noch ein wenig schöner machen. In den alten Bundesländern klettern die Bezüge um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern gar um 5,95 Prozent nach oben. Durch den stärkeren Zuwachs in Ostdeutschland schrumpft der Abstand bei den Bezügen. Verantwortlich für die Erhöhung sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die eine Lohnentwicklung nach oben belegen. Die Renten werden nun an dieses Plus angepasst. Nichts ändern soll sich dagegen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - sie sollen in den kommenden Jahren weiter bei 18,7 Prozent liegen.
Höherer Kinderzuschlag für Geringverdiener
Für Familien mit geringem Einkommen soll der maximale Zuschlag für Kinder von 140 auf 160 Euro pro Monat und Kind steigen. Das Geld bekommen Eltern aber nur für Kinder, die auch bei ihnen im Haushalt leben - dafür gilt der Anspruch laut Familienministerium bis zum Alter von 25 Jahren.
Infrage kommen Familien, bei denen das Einkommen der Eltern zwar zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten reicht, für die speziellen Bedürfnisse von Kindern jedoch nicht genug ist. 2014 profitierten davon laut Ministerium 260.000 Kinder in Deutschland. Der Zuschlag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Erbschaftsteuerreform
Die Besserstellung von Firmenerben gegenüber privaten Erben ist verfassungswidrig – so urteilte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 und forderte bis Ende Juni 2016 eine Neuregelung. Union und SPD einigten sich am vergangenen Montag auf einen Kompromiss: Firmenerben werden wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben. Der Bundestag segnete den Gesetzentwurf bereits ab. Stimmt jetzt noch der Bundesrat zu, tritt die Erbschaftsteuerreform rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Eine Entscheidung wird bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli erwartet.
Handel muss Elektroschrott zurücknehmen
Kaputte Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Computer wandern für gewöhnlich auf den Bauhof - seit Ende Oktober steht Verbrauchern eine weiterer Entsorgungsweg offen: Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, schrottreife Geräte kostenlos entgegenzunehmen. Die Händler hatten neun Monate Zeit, sich umzustellen. Ab 24. Juli nun müssen sie die Umsetzung des Elektrogesetzes gewährleisten.
Bei der Rückgabe kommt es allerdings auf die Größe an: Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Seitenlänge müssen die Läden ohne jede Gegenleistung zurücknehmen. Bei größeren Geräten sind sie nur dann zur Annahme verpflichtet, wenn die Kunden ein ähnliches Produkt neu bei ihnen kaufen.
afp/RND/are