In dem aktuellen Verfahren ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 21 Fällen angeklagt. Der Schaden betrage über 100 000 Euro.
Während eines laufenden Revisionsverfahrens habe der Mann sich im November 2006 einen Totenschein unter dem Namen eines nicht existenten Arztes ausgestellt und die Sterbeurkunde dem Bundesgerichtshof (BGH) zukommen lassen. Nach der Todesnachricht habe der BGH das Verfahren gegen den aus Roetgen in der Eifel stammenden Mann eingestellt. Damit sei auch die verhängte dreijährige Haftstrafe wirkungslos gewesen. Der Betrug flog auf, als die Polizei entdeckte, dass es einen Arzt dieses Namens nicht gibt.
2009 soll sich der Mann, der zuletzt in einem belgischen Grenzort lebte, wieder für tot erklärt und für seine nicht existierende Ehefrau bei der Berufsgenossenschaft Hinterbliebenenrente bezogen haben - insgesamt rund 80 000 Euro. Dadurch habe er sich ein regelmäßiges Einkommen sichern wollen.
Bei einem erfundenen Verkehrsunfall habe er zudem seine Haftpflichtversicherung betrogen. Angeblich hatte er ein kleines Mädchen angefahren und am Auge verletzt. Später sei das Kind angeblich sogar gestorben. In dem Fall soll er als Versicherer und unter falschem Namen als Vater des Mädchen agiert und 27 000 Euro von der Versicherung kassiert haben.
dpa