Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die 51 und 53 Jahre alten Frauen über einen Zeitraum von vier Jahren für Trauungen zu besonderen Zeiten oder an besonderen Orten von den Brautpaaren überhöhte Beträge gefordert und diese nicht an die Amtskasse abgeführt haben. Stattdessen sei das Geld an eine "Hochzeitsservice GbR" der Anklagten geflossen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Das Landgericht hatte seit Oktober 2013 verhandelt. Zum Prozessauftakt waren Hunderte Fälle verlesen worden. Verurteilt wurden die Angeklagten nun wegen Untreue und Abgabenüberhebung in mehr als 20 Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Vorgesetzten der beiden Frauen läuft ein gesondertes Verfahren - sie sollen von dem Vorgehen der Beamtinnen gewusst haben.
dpa