Zuvor hatte bereits Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner im ARD-Morgenmagazin erklärt: „Es werden die Daten gekauft.“
Schäuble erklärte, dass der Fall rechtlich ähnlich gelagert sei wie die Affäre um Liechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren, als ebenfalls Daten über Geheimkonten angekauft wurden. „Wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden“, sagte der Minister. Er verwies darauf, dass bislang kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen habe und dem Ankauf aus Sicht des Bundesfinanzministeriums damit rechtlich nichts entgegen stehe.
ap