Das Gericht, dessen Entscheidung für diesen Montag erwartet werde, wolle den Anwälten vorschlagen, mit der Zahlung einer Geldauflage die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Der Anwalt Groenewolds, Christian-Oliver Moser, sagte dazu der dpa am Sonntagabend: „Wir wissen weder etwas von einem Deal noch was das Gericht am Anfang der Woche entscheidet.“ Wulffs Anwalt Gernot Lehr war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff am 12. April wegen Bestechlichkeit angeklagt. Einen Deal hatten der Ex-Bundespräsident und der Filmproduzent seinerzeit abgelehnt. Für eine Beendigung des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft von Wulff 20 000 Euro und von Groenewold 30.000 Euro verlangt.
Das Landgericht wolle den Vorwurf der Bestechlichkeit, den die Staatsanwälte gegen Wulff erhoben haben, auf den Vorwurf der Vorteilsnahme herabstufen, schreibt die „Bild am Sonntag“. Das dürfte auch die Höhe der Geldauflage reduzieren.
Bei den Vorwürfen gegen Wulff geht es um einen Oktoberfest-Besuch mit Hotelübernachtung im Jahr 2008, dessen Kosten Groenewold zum Teil übernommen haben soll. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulffmotivieren wollte, beim damaligen Siemens-Chef Peter Löscher für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben, was Wulff später auch tat. Als Bundespräsident war Wulff im Februar 2012 zurückgetreten.
dpa