Der Bundesrat hat am Freitag die Debatte über sogenannte sichere Herkunftsländer von der Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund war die Kritik der Grünen an dem Gesetz, mit dem Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftstaaten erklärt werden sollten.
Es gebe ein Übereinkommen aller Länder, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt werde, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD), am Donnerstagabend in Berlin. Damit wurde eine Niederlage der Bundesregierung in der Länderkammer zunächst abgewendet.
Grüne wollen Asylverfahren beschleunigen
Die Parteivorsitzende der Grünen, Peter, begrüßte die Verschiebung der Abstimmung. Man müsse sich alternative Maßnahmen überlegen, um Rückführungen zu beschleunigen, sagte sie am Freitag im Bayerischen Rundfunk. So müssten die Asylverfahren beschleunigt werden. Zudem müsse es Informationsmaßnahmen in den Maghreb-Staaten über die Lage in Deutschland geben.
"Wir wollen nicht im Monats-Rythmus symbolpolitische Maßnahmen auf den Tisch kriegen, sondern wirklich an den realen Problemen arbeiten, also dass die Asylverfahren immer noch zu lange dauern, dass die Menschen gar nicht von ihren Regierungen zurückgenommen werden", sagte die Parteichefin.
Gesetz im Bundestag bereits verabschiedet
Mit dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz sollen Marokko, Algerien und Tunesien als sicher eingestuft werden, um Asylbewerber aus diesen Ländern einfacher ablehnen und schneller zurückschicken zu können. Für die nötige Zustimmung im Bundesrat müssten drei von Grünen regierte Länder für das Gesetz stimmen.
Böhmermann-Debatte ebenfalls vertagt
Zudem vertagte die Länderkammer die Beratung des Vorstoßes, den Straftatbestand der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten (Paragraf 103 Strafgesetzbuch) sofort zu streichen.
Die Debatte darüber war aufgekommen wegen des Schmähgedichtes des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Bundesregierung will zwar den Paragrafen abschaffen, aber erst nach dem Verfahren gegen Böhmermann.
epd/afp/dpa/RND