Ralf Wohlleben war vom Oberlandesgericht München in der vergangenen Woche zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Sechseinhalb Jahre davon hat er bereits in Untersuchungshaft verbüßt.
Wohllebens Anwälte hatten am Dienstag beantragt, ihren Mandanten vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Dem gab das Oberlandesgericht am Mittwoch statt. Zur Begründung hieß es, dass man davon ausgehe, dass keine Fluchtgefahr bei Wohlleben mehr bestehe.
Dem 43-jährigen Wohlleben wird vorgeworfen, die Pistole vom Typ Ceska beschafft zu haben, die bei den drei vom NSU verübten Morde verwendet wurde.
Von nl/RND