Die Bundesländer begründen ihren NPD-Verbotsvertrag mit der aggressiven Ausländerfeindlichkeit der rechtsextremen Partei und ihrer Wesensverwandtschaft zur NSDAP. Nach Informationen mehrerer Zeitungen legen sie dar, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Unter anderem machten die Länder geltend, dass Ideologie und Programm über "weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch" seien, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".Die NPD verfolge eine "rassistisch-biologistische" Konzeption, die der Garantie der Menschenwürde zuwiderlaufe.
Laut "Süddeutscher Zeitung" schildert die Antragsschrift die NPD als eine aggressiv ausländerfeindliche, die nationalsozialistische Ideologie verherrlichende Partei, die zudem eine beträchtliche Zahl vorbestrafter Funktionäre in ihren Reihen habe. Der Antrag soll an diesem Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Ein erster Anlauf zum Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuerlichen Vorstoß des Bundesrates nicht angeschlossen.
In dem Antrag wird laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" der NPD vorgeworfen, sie verfolge das Ziel, Ausländer und Migranten aus Deutschland gewaltsam deportieren zu wollen. Demnach habe die Partei die politische Absicht, deutsche Staatsbürger, die ihren Kriterien des Deutschtums nicht entsprechen - also namentlich Eingebürgerte mit Migrationshintergrund - "ihrer Staatsbürgerschaft zu entkleiden, um sie anschließend gewaltsam aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu entfernen, also zu deportieren".
Neben der "völkischen Welt- und Rechtsanschauung der NPD" sähen die Antragsteller weitere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dazu zählen sie "die Ablehnung des auf dem Demokratieprinzip beruhenden parlamentarischen Regierungssystems, die Relativierung nationalsozialistischen Unrechts und die Relativierung des staatlichen Gewaltmonopols". Im Verbotsverfahren soll nachgewiesen werden, dass die NPD "ihr Ziel einer Abschaffung der Ordnung im gesamten Bundesgebiet verfolgt und mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht hat".
dpa