Bei schweren Sexualstraftaten beginne die 20-jährige Verjährungsfrist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers - Betroffene könnten also bis zu ihrem 38. Lebensjahr Anzeige erstatten, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Entsetzt äußerte sich die Ministerin über die Missbrauchsfälle an katholischen Schulen, darunter das Berliner Canisius-Kolleg. Eine umfassende Aufarbeitung, in welchem Ausmaß sexueller Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche in der Vergangenheit stattgefunden habe, werde nicht nur von den Opfern erwartet, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
dpa