Von Kita-Plätzen bis Mindestlohn für Friseure: Am 1. August werden viele Gesetzesänderungen wirksam. Hier die wichtigsten:
Kinderbetreuung
Auch für ein und zwei Jahre alte Kinder besteht nun ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Bedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bei 780 000 Plätzen für 39 Prozent der unter Dreijährigen. Eltern, die sich in Eigenregie um ihre Kleinkinder kümmern, können künftig ein Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Es beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Gezahlt wird die Leistung an Eltern, deren Kind seit dem 1. August 2012 geboren ist – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern arbeiten.
Bessere Hilfe
Beim Bildungspaket für bedürftige Kinder werden mehrere Regelungen erleichtert. Künftig ist es etwa ausnahmsweise möglich, die für Sportverein oder Musikschule vorgesehenen 10 Euro monatlich auch für Sportgeräte oder Instrumente zu verwenden. Ausgaben für Klassenfahrten können die Kommunen auch bar auszahlen. Das Bildungspaket ist Teil der 2010 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Hartz-IV-Leistungen.
Verkehrssicherheit
Die traditionelle Dynamo-Pflicht für Fahrräder fällt weg. Zulässig sind künftig auch Lampen mit Batterie oder Akku. Polizeiwagen können neben dem bekannten Blaulicht auch rotes Blinklicht und zusätzlich eine Sirene nach US-Vorbild bekommen.
Krankenversicherung
Von säumigen Krankenversicherten werden künftig niedrigere Zinsen für Beitragsschulden verlangt – bei gesetzlich Versicherten statt fünf Prozent Zuschlag nur noch ein Prozent. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können.
Apothekerleistungen
Apotheken erhalten für Bereitschaftsdienste mehr Geld. Künftig bekommen sie für Dienste von 20 bis 6 Uhr einen pauschalen Zuschuss von rund 200 Euro – unabhängig vom bisherigen Zuschlag pro bedientem Kunden. Profitieren sollen davon vor allem Apotheken auf dem Land. Auf die Krankenkassen kommen damit Zusatzausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zu.
Mindestlohn
Für rund 2.000 Gerüstbauer in Deutschland gilt künftig ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde. Für Friseure tritt ein erster Tarifvertragsschritt dazu in Kraft: In den ostdeutschen Ländern erhalten sie nun einen Mindestlohn von vorerst 6,50 Euro, im Westen von 7,50 Euro pro Stunde.
Gerichtskosten
Verschiedene Gebühren werden angehoben. Sie hängen vom Streitwert eines Verfahrens ab und müssen zunächst vom Kläger bezahlt werden, letztlich trägt sie die unterlegene Prozesspartei. Es geht dabei auch um Entgelte für Anwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher, die seit Jahren nicht erhöht wurden.
dpa