Beate Zschäpe ist aus Sicht ihrer Verteidiger keine Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen. Was die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert vor dem Münchner Oberlandesgericht. Am Dienstagmittag hatte die Verteidigung fast fünf Jahre nach dem Beginn der Verhandlungen mit ihren Plädoyers begonnen. Insgesamt soll das Verlesen eineinhalb Prozesstage andauern.
Damit geht das seit 2013 andauernde Verfahren in die Endphase – obwohl noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten den Beginn der Plädoyers in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert.
Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde forderte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anwaltschaft hält die heute 43-Jährige für eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU. Sie sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Von RND/dpa