Das Papier vom 23. Dezember beruht auf einer angeblichen Absprache zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem österreichischen Amtskollegen Werner Faymann, Flüchtlinge ungehindert die Grenze passieren zu lassen. Die Polizei verzichtet laut NDR auch auf die Ahndung der Schleusung von Flüchtlingen. Landtagsabgeordneter Daniel Günther (CDU) sagte: „Es ist nicht zu glauben, dass eine Behörde allen Ernstes damit argumentiert, die Kanzlerin hätte die Flüchtlinge eingeladen.“
In Niedersachsen gibt es eine solche Anordnung nach Angaben von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz nicht. Gleichwohl sieht sie die Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz kritisch: Die Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einreise blieben meist folgenlos, weil sie aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt würden, sagte sie der HAZ. Dennoch würden sie in erheblichem Maße Personal der Strafverfolgungsbehörden binden. „Das fehlt uns dort, wo es in der Regel dringender gebraucht wird, beispielsweise bei der konsequenten Verfolgung von Schleusern.“
doe