Tauss war Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.
Tauss hatte die Taten damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gewinnen wollte. Das Landgericht war hingegen davon ausgegangen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe. Unter anderem hatte er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderporno-Szene, mit denen er über sein Mobiltelefon kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder austauschte.
dpa