Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster hat den Nachtragshaushalt 2010 für Nordrhein-Westfalen vorerst gestoppt. Das Gericht untersagte am Dienstag den Vollzug bis zur endgültigen Klärung, wie ein Sprecher mitteilte. Die rot-grüne Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat aufnehmen.
CDU und FDP hatten vor der Weihnachtspause einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Etat der Minderheitsregierung von SPD und Grünen gestellt - ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte. Nach ihrer Ansicht verstößt die darin vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung.
dpa