Ein unabhängiges Gremium soll künftig überwachen, welche Websites auf die Sperrliste des Bundeskriminalamtes gesetzt werden, sagte sie am Mittwoch im RBB „Ich kann verstehen, dass man ein Mehraugen-System haben möchte“, sagte die Ministerin.
Von der Leyen rechtfertigte erneut den im April vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf, der am Mittwoch Gegenstand einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages war. Die Zugangssperren seien ein zusätzlich erforderliches Instrument, weil eine Abschaltung der oft im Ausland erstellten Seiten nicht einfach sei.
Die Neuregelung sieht vor, dass solche Websites über die großen Internetanbieter in Deutschland künftig nicht mehr aufgerufen werden können. Die dafür vom Bundeskriminalamt (BKA) zu erstellenden Sperrlisten sollen täglich aktualisiert werden. Wer trotz des erscheinenden Stoppschilds wiederholt versucht, die entsprechenden Seiten aufzurufen, soll dafür belangt werden können.
afp