Ohne die Änderung hätten die Gartencenter in Niedersachsen einen Wettbewerbsnachteil zur Konkurrenz in den benachbarten Bundesländern. Der Gesetzentwurf stelle klar, dass Gartencenter künftig an Sonn- und Feiertagen täglich drei Stunden geöffnet werden dürften. Nach einem Erlass des Sozialministeriums infolge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg war dies in den vergangenen vier Monaten verboten.
dpa