Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit dem Eilantrag eines vietnamesischen Staatsbürgers stattgegeben (Aktenzeichen: 2 B 111/10).
Der Mann war ursprünglich zum Studium nach Deutschland gekommen. Nachdem er seine Hochschulausbildung jedoch ohne Abschluss abgebrochen hatte, wollte die Stadt Göttingen ihn in seine Heimat abschieben. Das Verwaltungsgericht schob dem jetzt - zumindest vorläufig - einen Riegel vor. Solange der Mann das vierjährige deutsche Mädchen betreut, das aus einer früheren Beziehung seiner vietnamesischen Ehefrau mit einem Deutschen stammt, dürfe er nicht abgeschoben werden, entschieden die Richter.
Diese Entscheidung diene dem Wohl des Kindes. Denn der Vietnamese sei die maßgebliche männliche Bezugsperson der Vierjährigen. Da seine Ehefrau einer ganztägigen Ausbildung nachgehe, betreue und versorge er das Kind vor und nach der Kinderkrippe.
Das Argument der Stadt Göttingen, die Ehe könne auch in Vietnam weitergeführt werden, ohne dass das Kind Schaden nehme, ließen die Richter nicht gelten. Als deutsche Staatsbürgerin habe das Mädchen das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten. Darüber entscheide die Mutter und wenn diese bestimme, das Kind solle in Deutschland leben, sei die Stadt Göttingen daran gebunden.
lni