Die Arbeit der Kontrolleure untersteht teils der Fachaufsicht des Innenministeriums. Nach dem EuGH-Urteil muss die Gefahr staatlicher Einflussnahme auf die Datenschützer vermieden werden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nehme in dieser Woche die Beratungen auf. Es herrsche durch die Gerichtsentscheidung ein gewisser „Zeitdruck“. Der Datenschutz soll wie der Landesrechnungshof zu einer eigenständigen und weisungsunabhängigen Behörde werden.
Dafür muss der Landtag eine Gesetzesänderung beschließen. Das solle noch in diesem Jahr umgesetzt werden, forderte ein Sprecher des Landesdatenschutzes. Dort arbeiten rund 30 Kontrolleure. „Es sind eigentlich zu wenige Leute“, sagte der Sprecher. Teils sind sie als Beamte Mitarbeiter des Innenministeriums. Geklärt werden muss vor allem auch, ob künftig andere Behörden Verwaltungsaufgaben für die recht kleine Datenschutz-Einrichtung mit übernehmen können.
dpa