Beim diesjährigen Castortransport hat die Polizei erstmals eine Überwachungsdrohne eingesetzt. Eine Sprecherin bestätigte am Dienstag in Lüneburg, dass der rund 47 000 Euro teure Mini-Flieger insgesamt viermal zur Luftaufklärung, Einsatzführung, Beweissicherung und Dokumentation genutzt wurde. Ziel sei es gewesen, mit den Aufnahmen die nachträgliche Aufklärung von Straftaten zu ermöglichen.
Während das niedersächsische Innenministerium den Einsatz nicht weiter kommentieren wollte, sorgten die Flugzeiten der Drohne bei Atomkraftgegnern für harsche Kritik. So hielt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ihre Benutzung für rechtlich äußerst problematisch, „weil Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzen“.
Zu den konkreten Einsatzzeiten und -orten der Drohne wollte die Polizei in Lüneburg zunächst keine Auskunft geben. Dies werde derzeit noch geprüft. Bislang sei nur bekannt, dass die Drohne einmal zu Testzwecken und dreimal zu regulären Einsätzen in der Luft war. Zudem betonte die Sprecherin, dass Lüneburgs Polizeipräsident Friedrich Niehörster bei der Pressekonferenz im unmittelbaren Anschluss an den Castortransport noch nicht über den Einsatz des unbemannten Flugobjekts informiert gewesen sei. Damals hatte Niehörster erklärt, dass die Drohne nicht eingesetzt worden war.
Die Gorleben-Gegner sind mit ihrer Ablehnung nicht allein. Auch der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hat sich in der Vergangenheit immer wieder kritisch zu Einsätzen der Drohne geäußert. Für eine Stellungnahme zum Einsatz während des Castortransports war der oberste Datenschützer des Landes zunächst aber nicht zu erreichen.
„Nach dem angeblichen Übungsflug eines Tornado-Aufklärers am 8. November und dem offensichtlich rechtswidrigen Eingreifen eines französischen CRS-Gendarmen kommt nun noch mehr parlamentarische Aufklärungsarbeit hinzu“, betonte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
dpa