Zschäpes Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl damit begründet, dass Götzl eine Durchsuchung auch aller Verteidiger vor jedem Prozesstag angeordnet hat - im Gegensatz etwa zu den Vertretern der Bundesanwaltschaft. Das sei eine bewusste Diskriminierung. Das Gericht sieht darin keinen Grund für eine Befangenheit: Es gebe sachliche Gründe für die Differenzierung.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht bereits einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, hieß es in dem Beschluss.
Am ersten Verhandlungstag im NSU-Prozess hatten die Verteidiger Wohllebens und Zschäpes Befangenheitsanträge gestellt. Daraufhin hatte das Gericht entschieden, die Verhandlung bis zur einer Entscheidung über die Anträge zu unterbrechen. Am kommenden Dienstag soll der Prozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU fortgesetzt werden.
dpa