Deutschland will für Kredite von bis zu 123 Milliarden Euro bürgen. Die Summe könnte aber auf rund 148 Milliarden Euro ansteigen. Das wäre der Fall, wenn Länder nicht mitziehen, die selbst Hilfen zur Abwehr eines Staatsbankrotts brauchen. Die Garantiezusagen sollen auf drei Jahre befristet sein.
„Bei unvorhergesehenem und unabweisbarem Bedarf kann die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden“, hieß es in einem ersten Gesetzentwurf. Er sollte aber in der Ministerrunde noch verändert werden.
dpa