Der Vertrag zwischen der Stiftung Bethel und dem Investor für den Neubau der Seniorenresidenz werde aber erst wirksam, wenn die Planung abgeschlossen und beschlossen ist. Der Rat könne erst in seiner Sitzung im Juni endgültige Beschlüsse für den B-Plan fassen. Baubeginn sei aber vorher möglich, wenn „Planreife“ erreicht worden sei, erläuterte der Baubereichsleiter. Dagegen spreche „nicht viel“, da im Beteiligungsverfahren nichts „Gravierendes gekommen ist“.
Die Pläne seien – wie in diversen Sitzungen angeregt – geändert und angepasst worden. Einzelne Baukörper seien zurückgesetzt, das Gesamtvorhaben stärker gegliedert worden. Zwischen Investor und der Stadt sei noch ein städtebaulicher Vertrag für die Nutzung und Weiterführung des Bethelweges auf das Gelände der Seniorenresidenz zu schließen. Daher gebe es noch keinen vorzeitigen Start, sprich: einen vorgezogenen Baubeginn.
rc