Der drei Monate alte Säugling war damals wenige Tage nach der Tat im Krankenhaus verstorben, die Polizei hatte den tatverdächtigen Vater schon kurz vorher inhaftiert. Eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren droht dem 23-Jährigen im Falle eines Schuldspruchs vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Bückeburg.
Die Anklage basiert auf den Obduktionsergebnissen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Münster. Diesem zufolge habe der drei Monate alte Säugling „Blutungen in beiden Hirnarealen“ und „Einblutungen in den Glaskörpern der Augen“ erlitten. Bis zur Eröffnung des Verfahrens werde der Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft sitzen, ein Termin steht nach Auskunft des Landgerichts aber noch nicht fest. „Die Kammer prüft zunächst, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss“, wie Thorsten Garbe vom Landgericht erklärt.
Vor Prozessbeginn habe der Beschuldigte die Chance zur Stellungnahme und der Verteidiger könne die Akten einsehen. „Dadurch kann es eventuell noch zu einer Verzögerung kommen“, sagt Garbe.