Ihm war vorgeworfen worden, seinen Sohn so heftig geschüttelt zu haben, dass der Säugling Hirnblutungen erlitt. Der Freispruch hatte sich bereits abgezeichnet, nachdem der Angeklagte am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.
Am Tag der Tat, dem 27. November 2017, war der Mann mit dem Baby von 15 bis 17 Uhr allein in der Wohnung. Nach einem rechtsmedizinischen Gutachten kann das Kind jedoch auch vorher geschüttelt worden sein. „Bei dieser Sachlage verbietet es sich, einen möglicherweise Unschuldigen zu bestrafen“, erklärte Richter Norbert Kütemeyer, Vorsitzender des Schwurgerichts, der das eigene Urteil „im Ergebnis unbefriedigend“ nannte. Dem Vater könne die Tat jedoch nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden.
Ermittlungen gegen die Mutter
Als Täter kämen der Angeklagte und die Kindsmutter infrage, stellte Kütemeyer fest. Beide waren vor 15 Uhr mit dem Kind in der Wohnung. Die Bückeburger Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob das eingestellte Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen die Mutter (21) wieder aufgenommen wird. „Wir möchten, dass die Tat auf jeden Fall aufgeklärt wird“, betonte Nils-Holger Dreißig, Sprecher der Anklagebehörde, nach der Urteilsverkündung.
Der kleine Junge war so heftig geschüttelt worden, dass er einen Atemstillstand erlitt, der zum Hirntod führte. Trotz einer Notoperation im Mindener Johannes Wesling Klinikum starb das schwer verletzte Kind dort zwei Tage später. Dem Gutachten zufolge war das Baby an zwei anderen Tagen, die bis zu drei Wochen zurücklagen, ebenfalls geschüttelt worden, bis es zu inneren Blutungen kam, vor allem im Gehirn. Diese führten jedoch nicht zum Tode.
Im Zweifel für den Angeklagten
Vor dem Urteil hatten Staatsanwalt Lukas Veith und Verteidiger Andreas Fedler übereinstimmend auf Freispruch plädiert. Beide fassten sich kurz. „Wir können dem Angeklagten keine Tat nachweisen“, sagte Veith. „Es kann auch zu einem Zeitpunkt passiert sein, als das Kind unter der Aufsicht seiner Mutter stand.“ Fedler nannte das Urteil eine „rechtlich richtige Entscheidung“. Er geht „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass die Mutter die Tat begangen hat.
Im Zweifel für den Angeklagten – Thorsten Garbe, Sprecher des Landgerichts, erklärte diese Entscheidung so: „Es ist bitter, wenn der gewaltsame Tod eines Säuglings nicht gesühnt wird. Es wäre aber doppelt bitter, wenn dieser Tod ungesühnt bleibt, weil der wahre Täter nicht bestraft wird und an seiner Stelle ein Unschuldiger hinter Gitter muss.“ ly