Die Staatsanwaltschaft in Bückeburg hatte den Haftbefehl beantragt. Ein Hannoveraner Richter gab dem statt. Er sah den Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben. Den Fall hatte ein Richter in Hannover auf den Tisch bekommen, da der Mann derzeit in Hannover stationär behandelt wird. Bis zu seiner Genesung wird er polizeilich bewacht.
Wie berichtet, war der 49 Jahre alte Mann aus Bad Münder zu seiner Ex-Freundin gefahren, hatte dort eine Bank vor ihrem Haus in Brand gesteckt und war dann ins Haus eingebrochen. Wie der Verteidiger der 46-Jährigen, Stefan Abrahams, berichtet, soll der Mann seine Mandantin mit einer Flüssigkeit überschüttet haben. Die Schaumburgerin konnte sich auf den Nachbarbalkon retten. Der Münderaner zündete sich an und wurde dabei schwer verletzt. Die Frau blieb weitestgehend unverletzt.
Beziehung von häuslicher Gewalt gekennzeichnet
Die Vorgeschichte des Paares, das sich vor mehr als zwei Jahren getrennt hat, sei von häuslicher Gewalt und Drohnachrichten des nicht vorbestraften Mannes gekennzeichnet. So skizziert es Abrahams.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung, schwerer Brandstiftung sowie Sachbeschädigung gegen den 49-Jährigen.
Da der Mann offensichtlich vom Versuch, sie zu töten, zurückgetreten ist, kann der Anfangsverdacht eines versuchten Tötungsdeliktes nicht aufrecht erhalten werden, erläutert Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig. Um diesen Verdacht aufrecht erhalten zu können, hätte er dafür „objektiv unmittelbar ansetzen“ müssen zur Tat. vin