Das Landgericht Bückeburg hatte den 46-jährigen Ofenbauer im Januar 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Nach Ansicht des Schwurgerichtes hat er seine Frau umgebracht. Der BGH gab einer Revision nun statt. Begründung: Das Bückeburger Gericht habe einen Beweisantrag der Verteidigung mit fehlerhafter Begründung abgelehnt.
Konkret geht es um eine fehlende Blutspur zwischen dem Fundort der Leiche und einer Feuerschutztür, von der aus K.s Geliebte den Mord beobachtet haben will. Die Verteidigung wollte dazu ein Sachverständigengutachten einholen. Ihres Erachtens muss das Blut bei der Tür direkt vom Opfer stammen. Demnach könnte die getötete Ines K. an der Feuerschutztür gestorben sein.
Widersprüchliche Aussage
Für die Aussage der Ex-Geliebten, sie habe die Tat von dort aus beobachtet, hieße das laut Anwalt Christoph Hesse: „Entweder sie ist die Täterin oder sie lügt.“ Die damalige Freundin K.s hatte sich mitunter widersprochen und ihre ursprüngliche Aussage, zur Tatzeit woanders gewesen zu sein, später zurückgenommen.
Das Bückeburger Gericht hatte argumentiert, bei dem Blut auf dem Boden an der Tür könnte es sich um „Abtropfspuren“ handeln. Uwe K. hätte dann Ines K. getötet, wäre einige Schritte zur Feuerschutztür gegangen, und dort wäre das Blut zum Beispiel von seinen Händen getropft.
Auf dem Weg hätte nach Ansicht der Verteidigung aber auch Blut auf den Boden tropfen müssen. Da es eine solche Blutspur nicht gab, forderte die Verteidigung das Gutachten. Das Bückeburger Gericht lehnte es als nicht erforderlich ab. Nach Ansicht des BGH hätte es aber eben dieses Gutachten zulassen müssen.
Beginn frühestens im Herbst
Der Fall wird nun vor dem Landgericht Hildesheim neu aufgerollt. Verteidiger Hessel rechnet mit einem Beginn frühestens im Herbst. Ob in dem neuen Verfahren der Forderung nach dem Gutachten stattgegeben wird, sei offen.
Aufgrund des Revisionsverfahrens sitzt Uwe K. immer noch in Untersuchungshaft. Rechtsanwalt Hessel will mit K. beraten, ob sie wegen der langen Verfahrensdauer die Freilassung beantragen.
Uwe K. soll mit einem Kantholz mehrfach auf seine Frau eingeschlagen und sie anschließend mit Müllsäcken erstickt haben. So habe er ein Zusammentreffen der Ehefrau mit seiner damaligen Geliebten verhindern wollen, die K. später als Zeugin schwer belastete. jcp