„Der Erfolg hängt im Wesentlichen davon ab, ob es Hinweise aus der Öffentlichkeit gibt“, betont ein Sprecher der Polizei in Stadthagen.
Da es sich bei einer Bombendrohung um ein schweres Delikt handelt, wird von Amtswegen immer Strafanzeige erstattet. So auch im Fall der gestörten Hochzeit des kurdischen Paares, das traditionell erst nach den Gästen zu den Feierlichkeiten kommt und somit während des Großeinsatzes geplant noch nicht in der Festhalle eingetroffen war. Erst nachdem die eingesetzten Sprengstoffspürhunde nichts erschnüffelt hatten, konnten die Gäste und das später dazugekommene Brautpaar weiterfeiern.
Ort und Uhrzeit der Drohanrufe (Sonnabend, 12.11 Uhr, von einem öffentlichen Telefon an der Niedernstraße und 17.59 Uhr von einer Telefonsäule am Viehmarkt) hat die Polizei nach eigenen Angaben in der Hoffnung veröffentlicht, dass jemand, der zur Tatzeit einen Anrufer gesehen hat, sich meldet. Bislang ohne durchschlagenden Erfolg. Es ging kein Hinweis ein.
Wie berichtet, vermuten die Ermittler, dass es sich nicht um einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat handelt, sondern jemand aus dem privaten Umfeld der Betroffenen, der für die Bombendrohung verantwortlich ist.
Hinweise nimmt die Polizei in Stadthagen unter Telefon (05721) 40040 entgegen. tbh