Bad Nenndorf/ Bückeburg. Zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei hat das Bückeburger Landgericht gestern den Messerstecher von Bad Nenndorf verurteilt. Für die Hinterbliebenen des getöteten Libanesen (27) sind es ,,nur'' drei Jahre.