Ob Schauspieler, Bühnen- oder Tontechniker – sie eint, dass sie häufig befristet beschäftigt sind und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, meist nur wenige Wochen am Stück. Die Sonderregelung, die auch Kurzzeit-Beschäftigten den Bezug von Arbeitslosengeld I ermöglicht, wird allerdings kaum genutzt.