Seit der Festnahme eines 34-jährigen Lauenauers vor gut einer Woche gab es keine Reifenstechereien im Flecken mehr zu beklagen. Doch auch, wenn der mutmaßliche Täter gefasst ist, ist der Ärger noch lange nicht vorbei. „Die Geschädigten können Schadensersatz fordern, wenn einem Täter die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann oder er sie zugibt“, sagt der Lauenauer Rechtsanwalt Thorsten Kruckenberg.