Weniger ÜberschussWeniger Überschuss
Der Rat der Samtgemeinde Nienstädt hat eine Nachtragshaushaltssatzung 2022 einschließlich des Nachtragshaushaltsplans 2022 beschlossen. Dieser wird nötig, wenn nachträglich Veränderungen eines bereits vom Rat verabschiedeten Haushalts eingetreten sind. Die Änderungen gehen entweder darauf zurück, dass die Einnahmen hinter der ursprünglichen Planung zurückbleiben oder aber höhere Ausgaben entstehen, für die eine Ausgabeermächtigung geschaffen werden muss.